Statuten




S t a t u t e n


Erstellt: 30.04.2012
Revidiert:


1. Name, Sitz und Zweck

1.1 Unter dem Namen Tennisclub Corviglia besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Moritz.

1.2 Der TC Corviglia bezweckt:
• die Organisation und Förderung des Wettkampftennis im Oberengadin.

1.3 Der TC Corviglia ist Mitglied des Schweizerischen Tennisverbandes; er anerkennt dessen Statuten und Reglemente.

1.4 Der Club ist politisch und konfessionell neutral.

2. Mitgliedschaft

2.1 Arten der Mitgliedschaft

Der TC Corviglia umfasst nur lizenzierte Spieler, sowie Junioren mit Lizenz welche entweder dem TC St. Moritz, dem TC Samedan oder dem TC Pontresina angehören.

2.2 Erwerb der Mitgliedschaft

2.2.1 Sämtliche lizenzierte Spieler und Junioren mit Lizenz aus den Vereinen TC St. Moritz, TC Samedan und TC Pontresina sind automatisch Mitglied des TC Corviglia.

2.2.2 Wer in den TC Corviglia eintritt, unterzieht sich dessen Statuten und Reglementen.

2.3 Rechte und Pflichten

2.3.1 Aktivmitglieder und Junioren sind an der Hauptversammlung stimmberechtigt.

2.4 Beendigung der Mitgliedschaft

2.4.1 Der Austritt erfolgt
• bei Austritt aus dem TC St. Moritz, dem TC Samedan oder dem TC Pontresina.
• bei Aktivspielern mit der Aufhebung der Swiss Tennis Lizenz

2.5 Mitgliederbeiträge

2.5.1 Der Mitgliederbeitrag wird vom Vorstand festgelegt und beträgt höchstens CHF 20.-




3. Organisation

3.1. Organe des Vereins sind:
- Hauptversammlung
- Vorstand

3.2. Hauptversammlung

3.2.1 Die ordentliche Hauptversammlung findet im Frühjahr statt.
Die Einladung mit Traktandenliste muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage im Voraus zugestellt werden.

3.2.2 Ausserordentliche Hauptversammlungen werden vom Vorstand oder auf schriftliche Begehren von mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder einberufen. Einladungen und Traktandenliste für ausserordentliche Hauptversammlungen sind den Mitgliedern ebenfalls 7 Tage zum Voraus zuzustellen.

3.2.3 In die Kompetenz der Hauptversammlung fallen:
a) Abnahme der Jahresrechnung
b) Revision der Statuten
c) Wahl des Vorstandes
d) Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder und des Vorstandes
e) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

3.2.4 Anträge der Mitglieder an die Hauptversammlung müssen dem Vorstand mindestens 10 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich mitgeteilt werden. Über Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste figurieren, kann an der Hauptversammlung nicht Beschluss gefasst werden.

3.2.5 Die Beschlüsse an der Hauptversammlung werden mit dem einfachen Mehr der Anwesenden gefasst. Für die Wahlen gilt ebenfalls das
einfache Mehr.
Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, es sei denn, das 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Durchführung geheimer Wahlen oder Abstimmungen verlangen.

3.3 Vorstand

3.3.1 Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er vertritt den Verein nach aussen.
Der Vorstand beschliesst über sämtliche Geschäfte, soweit sie nicht in die Kompetenz der Hauptversammlung fallen.
Der Vorstand ist verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes nötigen Reglemente auszuarbeiten.

3.3.2 Der Vorstand besteht aus minimal drei Mitgliedern, nämlich:
- Präsident, 2 – 6 Mitglieder

Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Im Vorstand befindet sich je ein Mitglied des Vorstandes des TC St. Moritz , des TC Samedan und des TC Pontresina.


3.3.3 Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

3.3.4 Für den Tennisclub Corviglia zeichnen rechtsverbindlich der Präsident zusammen mit einem anderen Mitglied des Vorstandes. Für den Postcheck- und Bankverkehr führt der Kassier Einzelunterschrift.

3.3.5 Der Vorstand kann nötigenfalls weitere Personen zur Mitarbeit beiziehen.

3.3.6 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident bzw. in dessen Abwesenheit der Vorsitzende den Stichentscheid.

3.4 Jahresrechnung

• Der TC Corviglia überwälzt die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Tennisverband anteilsmässig an den TC St. Moritz, TC Samedan und TC Pontresina. Der Teiler wird vom Vorstand festgelegt.

4. Statutenrevisionen, Auflösung des Clubs

4.1. Die Statuten können durch die Hauptversammlung (ordentliche und ausserordentliche) revidiert werden. Für Statutenrevisionen sind 2/3 der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.



Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 30. April 2012
angenommen und treten in Kraft.

Die Präsidentin: Der Präsident:
TC Samedan TC St. Moritz



Ruth Bezzola Ismael Geissberger



Der Präsident: Die Präsidentin:
TC Pontresina TC Corviglia



Fabrizio Zala Ruth Bezzola

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